Muss ich meine PV Einspeisevergütung versteuern?

Hilfe, das Finanzamt! Viele PV-Besitzer zögern beim Verkauf, weil sie bürokratischen Aufwand fürchten. Die Frage „Muss ich meine PV Einspeisevergütung versteuern?“ ist eine der häufigsten. Wir geben Entwarnung für 2025.


Die gute Nachricht: Steuerbefreiung bis 12.500 kWh

Seit 2024 gilt in Österreich eine attraktive Regelung. Die Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh pro Jahr sind in der Regel einkommensteuerfrei. Für die meisten privaten Haushalte heißt das: Sie müssen Ihre PV Einspeisevergütung nicht versteuern.

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus speist oft nur 3.000 bis 8.000 kWh ein. Sie liegen also meistens voll in der steuerfreien Zone.

Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmerregelung

Die zweite Hürde ist die Umsatzsteuer. Hier greift für fast alle Privaten die Kleinunternehmerregelung (Umsatz bis 35.000 €). Wenn Sie diese nutzen, müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Das macht die Abrechnung in unserer Energiegemeinschaft extrem simpel.

Warum die BEG bürokratisch einfacher ist

Im Gegensatz zur Direktvermarktung übernehmen wir den „Papierkram“.

  • Automatische Gutschrift (Gutschriftsverfahren).
  • Transparente Aufstellung der Mengen.

Fazit: Keine Angst vor dem Verkauf

Die Zeiten, in denen man wegen einer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden musste, sind vorbei. Lassen Sie sich nicht von der Sorge, die PV Einspeisevergütung versteuern zu müssen, abhalten.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.

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